Bauchgefühl-Kurse
Geburtsvorbereitungskurs mit Hebamme Lydia - Kreis Pinneberg

Anleitung Kursanmeldung

  1. Wähle deinen passenden Wochenendkurs-Termin aus.
  2. Als Termin ist im Anmeldeformular nur der Freitagabend hinterlegt. Eine Anmeldung erfolgt aber automatisch für das gesamte Wochenende (Freitag-Sonntag).
  3. Fülle nun das Anmeldeformular mit deinen Daten vollständig aus. Bitte gib auch eine Mailadresse an, damit du eine Bestätigung sowie den Behandlungsvertrag erhalten kannst. Nur die Schwangere meldet sich über das Anmeldeformular an (Begleitperson/Partner*in ist automatisch dabei und wird final mit dem ausgefüllten Behandlungsvertrag angemeldet).
  4. Ausfüllfeld "Geburtsdatum Kind" frei lassen.
  5. AGB und Teilnahmebedingungen lesen und Häkchen zur Einwilligung setzen. 
  6. Button "Jetzt anmelden" auswählen.
  7. Zeitnah erhälst du per Mail eine Anmeldebestätigung sowie den Behandlungsvertrag. Füllt diesen bitte vollständig und sorgfältig aus und sendet mir diesen unterschrieben innerhalb einer Woche per Mail zurück.
  8.  Nach erfolgreichem Abschluss seid ihr schließlich angemeldet & dürft euch auf ein spannendes Wochenende freuen. 

Geburtsvorbereitung Wochenend-Paarkurs


Termin

15.01.2027 (Freitag)
18:00 - 20:30 Uhr

Ort

Tanzsportabteilung im TuS Esingen e.V.

Dozent/in

Lydia Möller

Beschreibung

Geburtsvorbereitungskurs für Paare am Wochenende - 3 Termine: Freitag,18:00-20:30 Uhr | Samstag, 09:30-16:30 Uhr | Sonntag, 09:30-14:00 Uhr • Die Kursteilnahme ist für das gesamte Kurswochenende vorgesehen.


Anmeldung

AGB und Teilnahmebedingungen

Stand: Oktober 2026

§ 1 Anmeldung
Die Anmeldung zum Kurs erfolgt über das Online-Anmeldeformular über die Webseite. Die Versicherte verpflichtet sich, ausschließlich wahrheitsgemäße, aktuelle sowie vollständige Angaben zu machen. Ihr ist bekannt, dass vorsätzliche Falschangaben zur sofortigen Kursabsage/Stornierung oder zum Ausschluss vom Kurs führen können. Die Versicherte erhält nach erfolgreicher Anmeldung zeitnah eine automatische Bestätigungsmail und den Behandlungsvertrag zugeschickt. Nach Vertragsabschluss kann innerhalb einer Frist von 2 Wochen schriftlich ohne
Angabe von Gründen vom Vertrag zurückgetreten werden (gesetzliches
Widerrufsrecht). Eine Teilnahme am Kurs ist nur mit Anmeldung sowie eines Behandlungsvertrags möglich.

§ 2 Kursbuchung - Gesetzlichversicherte 
Gesetzlichversicherte füllen bitte den Behandlungsvertrag für Gesetzlichversicherte vollständig aus und senden diesen unterschrieben innerhalb von einer Woche zurück. Erst nach Zusendung des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Behandlungsvertrags ist die Teilnahme am Kurs möglich. Wenn die Frist versäumt wird, kann der Kursplatz bei hoher Nachfrage anderweitig vergeben werden.
Die gegenüber der Versicherten zu erbringenden Leistungen erfolgen dem Grunde und dem Umfang nach Maßgabe des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe gemäß § 134a Abs. 1 SGB V (Hebammenhilfevertrag) nebst seinen Anlagen in der jeweils geltenden
Fassung. 

§ 3 Kursbuchung - Privatversicherte/Selbstzahlerin
Privatversicherte/Selbstzahlerinnen wählen bitte entsprechend den Behandlungsvertrag für Privatversicherte/Selbstzahlerinnen und senden diesen ebenso innerhalb von einer Woche ausgefüllt und unterschrieben zurück. Erst nach Zusendung des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Behandlungsvertrags ist die Teilnahme am Kurs möglich. Wenn die Frist versäumt wird, kann der Kursplatz bei hoher Nachfrage anderweitig vergeben werden.
 
§ 4 Kostenübernahme & Kursgebühren
(1) Gesetzlichversicherte:
Die Kosten eines Geburtsvorbereitungskurses werden für Gesetzlichversicherte von den Krankenkassen übernommen und von der Hebamme mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet. 

(2) Privatversicherte / Selbstzahlerin:
Privatversicherte oder Selbstzahlerinnen erhalten nach Kursende eine Privatrechnung entsprechend der gültigen privaten Hebammengebührenordnung (HebGebVO) des Bundeslandes Schleswig-Holstein. Privatversicherte reichen diese dann selbstständig bei ihrer privaten Krankenversicherung ein. Die Rechnung ist innerhalb einer Frist per Überweisung zu begleichen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder Beihilfestelle. Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherung unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der einzelnen Versicherungstarife. Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 € berechnet.

§ 5 Begleitperson & Partner*innengebühr
(1) Leistung:
Der Kurs ist als Paarkurs konzipiert. Die Hebamme weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Leistung grundsätzlich keine der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe gemäß § 134a SGB V ist und daher nicht von der Hebamme gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet und der Versicherten grundsätzlich nicht erstattet wird. Es handelt sich um eine individuelle Privatleistung.

(2) Partner*innengebühr:
Für den Partner/die Partnerin/Begleitperson fällt für den Geburtsvorbereitungskurs eine einmalige Partner*innengebühr an (siehe Webseite), die vor Kursbeginn privat in Rechnung gestellt wird. Die Zahlung ist ab sofort nach
Erhalt der Rechnung oder spätestens 30 Tage vor Kursbeginn per Überweisung fällig. Einige Krankenkassen erstatten in der Regel anteilig oder vollständig die Partner*innengebühr. Die Versicherte und die Begleitperson informieren sich hierzu im Vorfeld eigenständig und kümmern sich ebenfalls eigenständig um das Einreichen der Rechnung. Eine Teilnahmebescheinigung wird am Ende des Kurses hierfür auf Wunsch ausgestellt. Die Begleitperson erhält erst mit Zahlung der Gebühr Anspruch auf Teilnahme.

(3) Eine geplante Kursteilnahme ohne Begleitperson ist in Einzelfällen in vorheriger Rücksprache mit der Hebamme möglich. Es ist der Schwangeren nicht erlaubt zwei oder mehr Begleitpersonen zum Kurs mitzubringen oder die Begleitperson im Laufe des Kurses eigenwillig zu wechseln.

§ 6 Kursabsage / Stornierungsfristen & Stornogebühren

Eine Kursabsage/Stornierung ist nur schriftlich möglich und bedarf einer schriftlichen Bestätigung durch die Hebamme. Es kann sowohl die Schwangere als auch die angemeldete Begleitperson alleine am Kurs teilnehmen, falls eine der beiden Personen verhindert ist. Die Schwangere kann in Rücksprache mit der Hebamme bei Absage der Begleitperson als Ersatz eine alternativ ausgewählte Begleitperson zum Kurs mitbringen. Es ist nicht möglich, einzelne Kursstunden zu stornieren.

(1) Kursabsage / Stornierung der Gesetzlichversicherten:
Durch die Versicherte schuldhaft versäumte Kursstunden können nicht nachgeholt und nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Bei einer Kursabsage der Gesetzlichversicherten wird um eine frühestmögliche Information gebeten, um den Platz anderweitig nachbesetzen zu können. Laut aktuellem Hebammenhilfevertrag (Stand 04/26) sind aktuell die Erhebung von Ausfall- und Stornogebühren bei Gesetzlichversicherten ausgeschlossen, sodass keine Stornogebühren privat in Rechnung gestellt werden dürfen. Dies stellt für die Hebamme bei Fehlstunden oder kurzfristiger Absage des Kurses durch die Versicherte einen finanziellen Ausfall dar. Die Vertragsparteien nach §134 a SGB V sind sich derzeit über die Regelungen nicht einig, sodass eine abschließende Klärung noch aussteht und bis dahin auf die Erhebung von Gebühren bei Gesetzlichversicherten verzichtet wird.

(2) Kursabsage / Stornierung der Privatversicherten/Selbstzahlerin:
Gestaffelte Stornierungsfristen & Stornogebühren:
1.) Stornierung mit einer Frist von 30 Tagen vor Kursbeginn: keine Stornogebühr
2.) Stornierung bis 14 Tage vor Kursbeginn: 50 % der Kursgebühr
3.) Spätere Stornierung, schuldhaft versäumte Kursstunden, Fernbleiben: 100 %
der Kursgebühr
Die Stornogebühr wird der Privatversicherten/Selbstzahlerin privat in Rechnung
gestellt. Die Hebamme behält sich vor, in besonderen Fällen aus Kulanz von einer
Stornogebühr abzusehen (z.B. Ausnahmen wie vorzeitige Geburt, Kursplatznachbesetzung). 

(3) Stornierung der Teilnahme der Begleitperson: 
Eine Kursabsage/Stornierung ist unabhängig von Gründen mit Stornogebühren verbunden, die privat in Rechnung gestellt werden oder mit bereits gezahlten Beträgen verrechnet werden. 
Gestaffelte Stornierungsfristen & Stornogebühren - Teilnahme Begleitperson:
1.) Stornierungsfrist bis 30 Tage vor Kursbeginn: keine Stornogebühr fällig
2.) Stornierung bis 14 Tage vor Kursbeginn: 50 % der vereinbarten Partner*innengebühr als      Stornogebühr
3.) Stornierung bis 7 Tage vor Kursbeginn: 80 % der vereinbarten Partner*innengebühr als Stornogebühr
4.) Stornierung innerhalb der letzten 3 Tage vor Kursbeginn: Die Hebamme behält sich vor, die gesamte vereinbarte Partner*innengebühr als Stornogebühr in Rechnung zu stellen bzw. bei bereits bezahlter Gebühr diese nicht zurück zu erstatten.

(4) Kulanzregelungen: 
Die Hebamme behält sich vor, in besonderen Fällen aus Kulanz von einer Stornogebühr abzusehen. Eine Ausnahme stellt beispielsweise die vorzeitige Geburt des Kindes dar. Hierfür kann ein Nachweis von der Hebamme verlangt werden. Ebenfalls verzichtet die Hebamme bspw. auf Stornokosten, wenn nach der
Absage des Kurses als Paar (Schwangere + Begleitperson) der Kursplatz neu vergeben werden kann. Es kann eine Bearbeitungsgebühr aufgrund der Stornierung anfallen.

§ 7 Bestätigung der Leistungserbringung 
Die Schwangere ist verpflichtet, wahrgenommene Kursstunden mit einer Unterschrift auf der von der Hebamme ausgelegten Versichertenbestätigung unmittelbar nach den jeweiligen Kursstunden zu quittieren.

§ 8 Leistungserbringung durch die Hebamme / Leistungsverhinderung
Die Hebamme erbringt ihre Leistungen gegenüber der Versicherten grundsätzlich
persönlich. Der Hebamme ist es erlaubt, sich für den Fall der Verhinderung durch eine andere Hebamme vertreten zu lassen. Eine Vertretung wird von der Hebamme nicht garantiert. 
Der Kurs findet derzeit ausschließlich in Präsenz statt.

Die Kursleiterin ist berechtigt, den Kurstermin zu verschieben oder abzusagen. 
Verschuldet die Kursleiterin einen Stundenausfall, z.B. durch Krankheit, werden diese Stunden nach Möglichkeit nachgeholt oder durch eine Hebammenkollegin in Vertretung übernommen. Die Kursleiterin behält sich ebenfalls vor, Kurse mit zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. Ein Ersatztermin kann in beiden Fällen nicht gewährleistet werden. Die Teilnehmenden werden in beiden Fällen frühstmöglich informiert. Bei Kursabsage durch die Hebamme wird die Partner*innengebühr komplett zurückerstattet.

Die Hebamme ist bei Fragen per Mail oder über das Kontaktformular zu erreichen.

§ 9 Haftung
Die Haftung ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Hebamme übernimmt keine Haftung für die Beschädigung der Gesundheit, wenn diese nicht im konkreten Zusammenhang mit den Kursübungen steht. Ebenfalls wird keine Haftung für mitgebrachte (Wert-)Gegenstände sowie deren Beschädigung bei Kursübungen übernommen. Die Versicherte und ihre Begleitperson sind selbst für die Aufsicht ihrer Wertsachen verantwortlich und werden darauf hingewiesen möglichst auf das Mitbringen wertvoller Gegenstände und nicht benötigten Wertsachen zu verzichten. 

§ 10 Bild- & Tonaufnahmen
Es ist der Versicherten nicht gestattet, selbst oder durch Dritte Bild- und / oder Tonaufnahmen sowie Mitschnitte in Ton und / oder Bild zu fertigen oder fertigen zu lassen, soweit dadurch die Rechte der Hebamme und / oder der übrigen am Kurs Teilnehmenden berührt sind. Dies bedarf in allen Fällen einer ausdrücklichen Erlaubnis der Hebamme und allen Beteiligten.