Wer übernimmt die Kosten?
Hebammen unterstützen Schwangere vom Beginn der Schwangerschaft bis nach der Geburt. Dabei stehen Schwangeren laut Hebammenhilfevertrag nach §134a viele Leistungen wie Beratungen, Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft, Geburtsvorbereitung, Geburtsbegleitung bis hin zur Wochenbettbetreuung und Rückbildung zu, welche von den Krankenkassen übernommen werden.
Für die Geburtsvorbereitung stehen Schwangeren bis zu 14 Kursstunden zu, die von den Krankenkassen übernommen werden. Die Hebamme rechnet die Kassenleistungen direkt mit der Krankenkasse ab. Privatversicherte erhalten eine Rechnung nach der geltenden Gebührenordnung.
Für die Abrechnung mit den Krankenkassen quittiert die Schwangere die von der Hebamme erbrachten Leistungen unmittelbar nach den jeweiligen Kursstunden.
Partner*innengebühr
Für den Partner / die Partnerin / die Begleitperson wird einmalig eine Kursgebühr in Höhe von 140,00 € erhoben und privat in Rechnung gestellt.
Einige Krankenkassen übernehmen anteilig die Kosten beim Einreichen der Rechnung. Informiert euch bitte selbständig im Vorwege bei der jeweiligen Krankenkasse.
Privatversicherte
Die Teilnehmerin zahlt die Gebühren für den gesamten Kurs selbst. Diese Gebühren richten sich nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes Schleswig-Holstein.
Am Kursende werden die Kursgebühren privat in Rechnung gestellt. Diese Rechnung ist innerhalb der vereinbarten Frist (30 Tage) zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB).
Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherung unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der einzelnen Versicherungstarife. Bitte informiere dich eigenständig bei deiner Krankenkasse.
Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00€ berechnet.
Hilfe ohne Krankenversicherung und geringem Einkommen
Falls Du keine Krankenversicherung haben solltest, über ein geringes Einkommen verfügst oder eine finanzielle Notlage herrscht, hast Du Anspruch auf zusätzliche Unterstützung. Das Sozialamt gewährt bei Erfüllung der Voraussetzungen sogenannte “Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft”. Hierbei werden die Kosten für die regulären Leistungen für Schwangere übernommen, die sonst von der Krankenkasse getragen werden. Nimm Kontakt zum zuständigen Sozialamt auf, informiere dich z.B. bei Pro familia oder den regionalen Familienbildungsstätten.
